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Sonntag, 27. Februar 2011

Ressortgemeinsamer Schutz und Evakuierung deutscher Staatsbürger aus Krisengebieten


Die revolutionären Umstürze im arabischen und nordafrikanischen Raum („Arabellion“) stellen auch deutsche Sicherheitsbehörden vor besondere Herausforderungen. Angesichts gewalttätiger Auseinandersetzungen müssen einerseits die Auslandsvertretungen geschützt werden, andererseits kann es erforderlich werden, deutsche und andere Staatsbürger zu evakuieren – wie jüngst aus Ägypten und Libyen ("Operation Nafurah", siehe Bericht bei SPIEGEL Online vom 28. 02. 2011). Dies erfordert einen ressortgemeinsamen Ansatz. Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt (AA), Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Verteidigung sowie deren nachgeordnete Bereiche kooperieren hier.

Schutz von Auslandsvertretungen
Die Federführung für den Schutz von Auslandsvertretungen liegt beim Auswärtigen Amt (AA). Dessen Referat 107 ermittelt unter anderem mit Hilfe der Nachrichtendienste und des Bundeskriminalamtes (BKA), welche Botschaften durch welche Maßnahmen zu schützen sind. Teilweise greift man dabei auf lokale Sicherheitskräfte zurück.
Für den in § 9 Abs. 1 Ziff. 2 Bundespolizeigesetz geregelten Schutz deutscher Auslandsvertretungen gibt es bei der Bundespolizei Beamte des „Hausordnungs-und Objektschutzdienstes“ (HOD). Diese werden in einem zwei Wochen langen Kurs speziell für ihre in der Regel elf Monate währenden HOD-Verwendungen geschult. Ehemalige HOD-Beamte können sich für einen „Ad-hoc-HOD-Pool“ melden, um bei Bedarf kurzfristig und für eine kürzere Zeitspanne (bis drei Monate) an deutschen Auslandsvertretungen Dienst zu leisten. Diese Personalreserve wurde zwischenzeitlich noch einmal in den „allgemeinen“ und den „besonderen“ „Ad-hoc-HOD-Pool“ unterteilt. Die dem letzteren zugeordneten Beamten
müssen ein spezielles Eignungs- und Auswahlverfahren sowie Fortbildungsmaßnahmen durchlaufen und kommen bei kurzzeitigen und kurzfristigen HOD-Verwendungen bei besonderen polizeilichen Gefährdungslagen zum Einsatz. Hierdurch soll vor allem die Spezialeinheit der Bundespolizei, die GSG9, entlastet werden, die aber nach wie vor dann bereitsteht, wenn spezielle Fertigkeiten und Ausstattung erforderlich sind.

Personenschutz in Krisengebieten
Die GSG9 der Bundespolizei übernahm in den vergangenen Jahren auch den Personenschutz in Krisengebieten. Da eine dauerhafte Bindung ihrer Kräfte hierfür unzweckmäßig erschien, stellte die Bundespolizei ab 2008 im Bundespolizeipräsidium das Referat 44 „Schutzaufgaben in Krisengebieten“ (SiK) auf. Der Leitungsstab ist im Bundespolizeipräsidium in Potsdam, die operativen Kräfte sind in Sankt Augustin stationiert. Mit starker Unterstützung der GSG9 ist die Aufbauarbeit inzwischen abgeschlossen. Bewerber für SIK müssen einschließlich des Vorbereitungsdienstes mindestens acht Jahre Diensterfahrung haben und auslandsverwendungsfähig und –willig sein. Bestehen sie ein Eignungsauswahlverfahren erfolgt eine zehn Wochen lange Verwendungsfortbildung. Sie umfasst Taktik im In- und Ausland, Fahr- und Sicherheitstraining, Schießfortbildung, unmittelbaren Personenschutz sowie eine spezielle Erste-Hilfe-Ausbildung, orientiert an den Grundsätzen der „Tactical Combat Casualty Care“. SiK schützt derzeit den Botschafter in Kabul/Afghanistan sowie in Bagdad/Irak.
Zusätzlich zu diesen Kräften der Bundespolizei leistet das BKA begleitenden Personenschutz in Krisengebiete.

Rettungs- und Evakuierungsoperationen
Die Rettung deutscher Staatsbürger aus dem Ausland ist ein Auftrag der Bundespolizei (§8 Abs. 2 Bundespolizeigesetz). Ihre Verwendung, über die der Bundesinnenminister im Einvernehmen mit dem AA entscheidet, ist „nur für humanitäre Zwecke oder zur Wahrnehmung dringender Interessen der Bundesrepublik Deutschland und im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll, zulässig.“ Ein Parlamentsbeschluß, der bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr erforderlich ist, ist nicht nötig, allerdings ist auf Beschluss des Bundestages der Einsatz abzubrechen.
Auch die Bundeswehr kann für Rettungs- und Evakuierungsoperationen eingesetzt werden. Bereits im Jahre 2000 trafen AA und das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen der Krisenvorsorge der Auslandsvertretungen und präventiver Maßnahmen zum Schutz von Deutschen im Ausland eine Ressortvereinbarung über die „Entsendung von Krisenunterstützungsteams (KUT) an Deutsche Auslandsvertretungen“ und eine weitere über die „Implementierung eines Krisenvorsorge-Informationssystems“.
Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr (EinsFüKdoBw) ist für die Planung und Führung militärischer Evakuierungsoperationen (EvakOp) zuständig. Um diese vorzubereiten, setzt das EinsFüKdoBw die KUT ein. In der Regel bestehen sie aus Soldaten des EinsFüKdoBw und anderer Dienststellen sowie Mitarbeitern des AA. Die Soldaten haben für die Dauer ihres Einsatzes Diplomatenstatus, sie versehen ihren Dienst in zivil und unbewaffnet. Daher ist ein KUT kein Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland, so dass zuvor nicht die Zustimmung des Bundestages eingeholt werden muss. Grundsätzlich führt ein Offizier des EinsFüKdoBw ein KUT, das zudem operativ eng an die Operationszentrale des Kommandos angebunden ist. Für die Dauer des Einsatzes untersteht das KUT dem jeweiligen Botschafter vor Ort.
Die Stärke der KUT und die Dauer der Mission – in der Regel wenige Tage – richtet sich nach Lage und Auftrag. Es werden drei Optionen, KUT 1 bis KUT 3, unterschieden:
KUT 1:Krise erscheint möglich: Beratung von Auslandsvertretungen bei Planung von Evakuierungsmaßnahmen
KUT 2: Krise steht akut bevor: Konkrete Planung und Beratung von Auslandsvertretungen
KUT 3: Krise ist ausgebrochen: Unterstützung einer Auslandsvertretung bei der Durchführung einer Evakuierungsoperation

Die KUT können bereits auf eine breite Einsatzerfahrung zurückblicken.
Für militärische Evakuierungsoperationen hält die Bundeswehr kurzfristig abrufbare Verbände bereit. Kern der EvakOp-Kräfte bildet die Fallschirmjägertruppe. Derzeit hat die Luftlandebrigade 31 den EvakOp-Auftrag von der Luftlandebrigade 26 übernommen. Dazu kommen Soldaten aus allen anderen Teilstreitkräften und militärischen Organisationsbereichen, etwa Feldjäger/Militärpolizei, Spezialkräfte, Sanitätskräfte, Heeresflieger oder Transportflieger der Luftwaffe. In einer streng geheimgehaltenen Mission haben Luftwaffe, Feldjäger und Fallschirmjäger am 26. Februar 2011 133 EU-Bürger aus dem Südosten Libyens ausgeflogen. Auch die Marine unterstützt Rettungs- und Evakuierungsoperationen, so halten sich derzeit zwei Fregatten und ein Einsatzgruppenversorger vor der Küste Libyens bereit, um entsprechende Vorhaben zu unterstützen. 

Fazit
Für den Schutz und die Evakuierung deutscher Staatsbürger im Ausland steht eine Vielzahl von Kräften bereit. Diese arbeiten bereits präventiv, um im Fall der Fälle schnell handeln zu können. Im konkreten Krisenfalle erscheint es – so zeigte sich im Rahmen des abgebrochenen Befreiungsversuches der „Hansa Stavanger“ im Frühjahr 2009 – dringend erforderlich, dass diese Kräfte im Sinne der ressortgemeinsamen Zusammenarbeit eingesetzt und geführt werden.
(ww)